Leitfaden zur Betreuung von Rennmäusen

Grundsätzliches zum Thema Rennmausbetreuung

Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft.
Die Betreuung erfolgt durch die Mitglieder untereinander und nach vorheriger Terminabsprache. Die Betreuung sollte in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten werden. Ein entsprechendes Muster wird auf der Homepage angeboten.
Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Rennmaushalter und der Pflegestelle abgeschlossen.
Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Rennmäuse art- und verhaltensgerecht unterzubringen. Die Rennmäuse werden während der gesamten Betreuungszeit in der Wohnung des Rennmaushalters oder in einem geeigneten Gehege in der Pflegestelle untergebracht.
Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für die Tiere Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen. Insbesondere ist zu beachten, dass jeder Umzug in ein neues Gehege zu Streit in der Gruppe führen kann. Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier.
Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.

Inhalte Rennmausbetreuungsvertrag

Der Rennmausbetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:

  • Angaben zum Rennmaushalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zu den Rennmäusen / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
  • Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. feste Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
  • Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
  • eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
  • Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
  • behandelnder Tierarzt
  • Genehmigung des Rennmaushalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
  • Haftungsbestimmungen
  • Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden
  • Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
  • Vereinbartes Entgelt für die Betreuung

Ferner sollen folgende Richtlinien zur Rennmaushaltung beachtet werden:

  1. Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein. Eine Einzelhaltung, auch im hohen Alter, ist nicht artgerecht. Zu beachten ist, dass je größer die Rennmausgruppe ist, je mehr Positionen es in der Rangfolge gibt.
  2. Es erfolgt keine Zucht der Tiere. Bei Paarhaltung muss der Bock kastriert sein. Jedoch sollte eine Kastration nur aus medizinischen Gründen vorgenommen werden, da es ein komplizierter Eingriff ist.
  3. Die Gehegegröße beträgt bei zwei Tieren mindestens 100 cm x 40 cm, wir empfehlen jedoch eine Mindestgröße von 100 cm x 50cm, und muss entsprechend gegen Ausbruch der Tiere gesichert sein. Ferner muss gesichert sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können oder Zugluft ausgesetzt sind.
  4. Das Gehege soll an einem hellen Ort stehen und mindestens 20cm eingestreut sein, damit die Tiere Gänge bauen können. Ferner muss ein Sandbad und ein Laufrad (aus Holz mit einem Mindestdurchmesser von 27 cm) zur Verfügung stehen.
  5. Die Fütterung besteht aus einer ausgewogenen Körnerfuttermischung, welche auf spezialisierten Seiten im Internet gekauft werden kann oder aus einer handelsüblichen Premiumtrockenmischfutter. Bei der Körnerfuttermischung ist darauf zu achten, dass kein Zucker oder Farbstoff enthalten ist. Ergänzt wird dies durch Gemüsegabe, frische oder getrocknete Kräuter, Blätter und Blüten und tierischem Eiweiß (z. B. getrocknete Mehlwürmer) in geringen Mengen. Nüsse und Kerne sollten nur als Leckerlies in Maßen gefüttert werden. Sollten die Rennmäuse kein Frischfutter gewöhnt sein, sind sie langsam daran zu gewöhnen.
  6. Nippeltränken, Kalk- sowie Nagersteine sollen nicht verwandt werden. Die Tiere müssen rund um die Uhr frisches Wasser zur Verfügung haben. Dieses ist aus einem Napf anzubieten.