Netiquette

Alle Vereinsmitglieder sind gehalten, sich an der sogenannte „Netiquette“ zu orientieren. D. h., dass Formulierungen und Inhalte die an den allgemeinen Whatsapp und Mailverteiler des Nestwerk Münsterland e. V. versandt werden, angemessen sein müssen und sollen.

Der Verteiler dient vor allem der allgemeinen Information unter Berücksichtigung des gegenseitigen Respekts untereinander. Zu vermeiden sind daher persönliche Angriffe, Unhöflichkeiten, Doppeldeutigkeiten, Beleidigungen und unkonstruktive Kritik.

Sie haben in diesem Verteiler nichts verloren sondern sollen im persönlichen Gespräch, per Einzelchat/mail oder telefonisch geklärt werden.

Das Miteinander des Vorstandes und der anderen Mitgliedern des Vereins ist von gegenseitigem Respekt getragen unter Achtung der persönlichen Würde, der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Das Nestwerk Münsterland e. V. toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Religion, sexueller Orientierung, Nationalität, Herkunft oder wegen ihres Alters, Geschlechts oder einer Erkrankung/Behinderung.

Ein fairer und offener Umgang mit anderen Personen einhergehend mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit trägt dem Selbstanspruch und dem Ansehen des Nestwerk Münsterland e. V. Rechnung und wird daher insbesondere von den Personen gefordert, die als Vorstand und Aktive Mitglieder die Verantwortung für den Verein inne haben.

Alle Mitglieder des Nestwerk Münsterland e. V. sind zur Verschwiegenheit bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten des Vereins verpflichtet. Ihnen ist bewusst, dass der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wesentlicher Bestandteil für das Vertrauen der Mitglieder, Interessenten und Kooperationspartner eine wesentliche Voraussetzung für eine konstruktive, langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

Vertrauliche Daten und Information über Mitglieder, Tierschutzangelegenheiten, Geschäftsvorfälle etc. müssen vor dem Einblick und Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Dies umfasst insbesondere die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser und anderer personenbezogenen Daten.

Solche Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet, gespeichert und verwendet werden, soweit dies für die satzungsmäßigen und gesetzlichen Zwecke erforderlich und nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet ist.

Für sie gilt das Gebot der Verschwiegenheit ebenso wie für Ergebnisse von Beratungen, Beschlussfassungen oder Abstimmungen, soweit sie nicht bekannt gemacht werden sollen.

Vertrauliche Unterlagen sind auch vertraulich zu behandeln. Der Vorstand trifft hierzu alle erforderlichen Vorkehrungen.

Alle Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitserklärungen gelten über die Beendigung der aktiven und passiven Mitgliedschaft hinaus. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Verstöße gegen diese Vorschriften können Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen. Der Vorstand trägt eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.

Alle Aktiven, Mitglieder sowie Dritte die im Kontakt mit dem Verein stehen sind gehalten, Verstöße gegen diese Vorschriften zu melden.

Der Vorstand des Nestwerk Münsterland e. V. am 01.05.2018