Grundsätzliches zum Thema Degubetreuung
Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft.
Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache und wird in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Deguhalter und der Pflegestelle abgeschlossen.
Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Degus art- und verhaltensgerecht unterzubringen.
Die Degus werden während der gesamten Betreuungszeit in der Wohnung in einem geeigneten Gehege untergebracht.
Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für die Tiere Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen.
Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier. Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.
Inhalte Degubetreuungsvertrag
Der Degubetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:
- Angaben zum Deguhalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
- Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
- Angaben zu den Degus / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
- Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. feste Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
- Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
- Eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
- Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
- Behandelnder Tierarzt
- Genehmigung des Deguhalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
- Haftungsbestimmungen
- Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarte n Termin abgeholt werden
- Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
- Vereinbartes Entgelt für die Betreuung
Ferner sollen folgende Richtlinien zur Deguhaltung beachtet werden:
- Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein.
- Es erfolgt keine Zucht der Tiere. Bei Paarhaltung muss der Bock kastriert sein.
- Die Gehegegröße beträgt bei 2-4 Tieren mindestens 100 cm X 50 cm in der Fläche und eine Höhe von 100 cm bis 150 cm, so dass für die Tiere mehrere Etagen eingerichtet werden können. Das Gehege muss entsprechend gegen Ausbruch der Tiere gesichert sein. Ferner muss gesichert sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können oder Zugluft ausgesetzt sind.
- Die Fütterung besteht optimalerweise aus handelsüblichen Premiumtrockenmischfutter , ergänzt durch Gemüsegabe sowie täglicher Heufütterung. Obst sollte nicht verfüttert werden.
- Nippeltränken, Kalk- sowie Nagersteine sollen nicht verwandt werden. Die Tiere müssen rund um die Uhr Wasser zur Verfügung haben, dieses ist aus einem Napf anzubieten.
- Für eine artgerechte Einrichtung des Geheges ist Sorge zu tragen: Röhren zum Verstecken und durchrennen, Laufrad (Holz), Höhlen zum Verstecken