Leitfaden zur Betreuung von Farbmäusen

Grundsätzliches zum Thema Farbmausbetreuung

Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft.
Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache und wird in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Farbmaushalter und der Pflegestelle abgeschlossen.
Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Farbmäuse art- und verhaltensgerecht unterzubringen.
Die Farbmäuse werden während der gesamten Betreuungszeit in der Wohnung in einem geeigneten Gehege untergebracht.
Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für die Tiere Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen.
Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier. Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.

Inhalte Farbmausbetreuungsvertrag

Der Farbmausbetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:

  • Angaben zum Farbmaushalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zu den Farbmäusen / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
  • Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. festen Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
  • Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
  • Eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
  • Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
  • Behandelnder Tierarzt
  • Genehmigung des Farbmaushalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
  • Haftungsbestimmungen
  • Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden
  • Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
  • Vereinbartes Entgelt für die Betreuung

Ferner sollen folgende Richtlinien zur Farbmaushaltung beachtet werden:

  1. Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein.
  2. Es erfolgt keine Zucht der Tiere. Bei Paarhaltung muss der Bock kastriert sein. Bei unkastrierten Böcken könnte es selbst bei der geringen Größe zu Problemen kommen, hier wird oft empfohlen eine Gehegegröße von 60 x 40 cm nicht zu überschreiten, damit es nicht zur Revierbildung kommt. In der Tat vertragen sich Böcke auf engem Raum zwangsweise – aber ideal oder gar empfehlenswert ist so eine Haltung natürlich nicht. Sinnvoller ist es, die Böcke früh kastrieren zu lassen und ihnen dann ein tiergerechtes Gehege zu gönnen.
  3. Die Gehegegröße beträgt bei zwei Tieren mindestens 80 cm X 50 cm und muss entsprechend gegen Ausbruch der Tiere gesichert sein. Terrarien müssen wesentlich größer sein, um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten. Ferner muss gesichert sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können oder Zugluft ausgesetzt sind.
  4. Das Gehege soll erhöht an einem hellen Ort stehen und höher und mehrere Etagen beinhalten, um dem Bewegungsdrang der Tiere gerecht zu werden. Es soll höher eingestreut sein und Nistmaterial enthalten, damit die Tiere buddeln Nester bauen können.
  5. Das Hauptfutter besteht optimalerweise aus handelsüblichem Premiumtrockenmischfutter. Farbmäuse in der Heimtierhaltung benötigen eine abwechslungsreiche Kost, bestehend aus Getreide, Sämereien, Gemüse, Kräutern, Obst und Zweigen, sowie geringen Mengen an tierischem Eiweiß (Käse, Ei, Mehlwürmer, Hundetrockenfutter)
  6. Nippeltränken, Kalk- sowie Nagersteine sollen nicht verwandt werden. Die Tiere müssen rund um die Uhr frisches Wasser in einem Napf zur Verfügung haben.