Leitfaden zur Betreuung von Chinchillas

Grundsätzliches zum Thema Chinchillabetreuung

Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft. Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache und wird in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Chinchillahalter und der Pflegestelle abgeschlossen.
Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Chinchillas art- und verhaltensgerecht unterzubringen.
Die Chinchillas werden während der gesamten Betreuungszeit in der Wohnung in einem geeigneten Gehege untergebracht.
Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für die Tiere Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen.
Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier. Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.

Inhalte Chinchillabetreuungsvertrag

Der Chinchillabetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:

  • Angaben zum Chinchillahalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
  • Angaben zu den Chinchillas / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
  • Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. feste Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
  • Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
  • Eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
  • Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
  • Behandelnder Tierarzt
  • Genehmigung des Chinchillahalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
  • Haftungsbestimmungen
  • Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden
  • Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
  • Vereinbartes Entgelt für die Betreuung

Ferner sollen folgende Richtlinien zur Chinchillahaltung beachtet werden:

  1. Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein.
  2. Es erfolgt keine Zucht der Tiere. Bei Paarhaltung muss der Bock kastriert sein.
  3. Die Gehegegröße beträgt bei 2-4 Tieren mindestens 150 cm in der Höhe, 150 cm in der Breite und 80 cm in der Tiefe, so dass für die Tiere mehrere Etagen eingerichtet werden können. Wichtig sind Sitzbretter  und Versteckmöglichkeiten in unterschiedlichen Ebenen.  Das Gehege muss entsprechend gegen Ausbruch der Tiere gesichert sein.  Ferner muss gesichert sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können oder Zugluft ausgesetzt sind.
  4. Die Fütterung besteht optimalerweise aus handelsüblichen Premium Pelletfutter  sowie einer      angemessenen Menge hochwertigem Heu. Gemüse, Obst oder Leckereien sollten nicht verfüttert werden.
  5. Nippeltränken, Kalk- sowie Nagersteine sollen nicht verwandt werden. Die Tiere müssen rund um die Uhr frisches Wasser zur Verfügung haben, dieses ist aus einem Napf anzubieten.
  6. Für eine artgerechte Einrichtung des Geheges ist Sorge zu tragen: Röhren zum Verstecken und durchrennen, Laufrad (Holz), Höhlen zum Verstecken