Grundsätzliches zum Thema Kaninchenbetreuung
Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft.
Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache und wird in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.
Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Kaninchenhalter und der Pflegestelle abgeschlossen. Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Kaninchen art- und verhaltensgerecht unterzubringen.
Die Kaninchen werden während der gesamten Betreuungszeit je nach Absprache entweder in der Wohnung / im Haus oder in einer gesicherten Außenhaltung untergebracht.
Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann.
Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für Kaninchen Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen. Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier. Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.
Inhalte Kaninchenbetreuungsvertrag
Der Kaninchenbetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:
- Angaben zum Kaninchenhalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
- Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
- Angaben zu den Kaninchen / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
- Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. feste Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
- Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
- Eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
- Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
- Impfstatus (Myxomatose und RHD)
- Behandelnder Tierarzt
- Genehmigung des Kaninchenhalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
- Haftungsbestimmungen
- Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden
- Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
- Vereinbartes Entgelt für die Betreuung
Ferner sollen folgende Richtlinien zur Kaninchenhaltung beachtet werden:
- Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein.
- Rammler müssen kastriert sein. Es erfolgt keine Zucht der Tiere.
- Bei Gehegehaltung mit täglichem Auslauf sollen mindestens 2 m² Platz je Tier zur Verfügung stehen (Etagen zählen nicht zur Grundfläche). Bei Gehegehaltung ohne regelmäßigen Auslauf mindestens 3 m² dauerhafter Platz je Tier (Etagen zählen nicht zur Grundfläche).
- Gesicherte und sichere Gehege: Bei Außengehegen ist besonders darauf zu achten, dass diese in alle Richtungen ein- und ausbruchssicher gebaut sind. Gleiches gilt für Balkongehege. Das Gehege soll keine Gefahrenquellen enthalten (z. B. Heuraufen mit senkrechten Stäben, an denen sich die Tiere strangulieren können).
- Die Fütterung besteht optimalerweise aus überwiegend (blättrigem) Frischfutter (v.a. Wiese), ergänzt durch getrocknete Blätter, Blüten und Kräuter (wenn diese nicht frisch gereicht werden können), sowie aus Sämereien (in angepassten Mengen), Heu zur freien Verfügung und Zweigen.
- Regelmäßige Impfungen gegen Myxomatose und RHD werden empfohlen, sind jedoch keine Pflicht.
- Nippeltränken, Kalk- sowie Nagersteine sollen nicht verwandt werden. Die Tiere müssen rund um die Uhr Wasser zur Verfügung haben, dieses ist aus einem Napf anzubieten.