Alle durch Nestwerk Münsterland e. V. angebotenen und vermittelten Pflegestellen werden im Vorfeld gesichtet und die Betreuer werden auf sachkundige Eignung hin überprüft. Die Betreuung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache und wird in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten. Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Vogelhalter und der Pflegestelle abgeschlossen. Die Pflegestelle wird verpflichtet, die Vögel art- und verhaltensgerecht unterzubringen. Die Vögel werden während der gesamten Betreuungszeit entweder in der Wohnung in einer geeigneten Voliere untergebracht oder in einer geschützten Außenvoliere. Sollten weitere Tiere auf der Pflegestelle sein bzw. sich im Eigentum der Pflegestelle befinden, muss im Vorfeld abgesprochen werden, ob die separate Unterbringung der Tiere gewährleistet werden kann. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass der Transport zur Pflegestelle für die Tiere Stress bedeutet und sich die Tiere zum Teil nicht sofort an neue Gegebenheiten gewöhnen. Daher ist eine Betreuung vor Ort, falls möglich, stressfreier. Wir bieten daher auch eine Betreuung vor Ort durch erfahrene Pflegestellen an.
Inhalte Vogelbetreuungsvertrag
Der Vogelbetreuungsvertrag enthält insbesondere folgende Informationsbestandteile:
Angaben zum Vogelhalter / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
Angaben zur Pflegestelle / Name, Anschrift, Kontaktrufnummer
Angaben zu den Vögeln / Name, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Besonderheiten
Angaben zu Fütterungsgewohnheiten / ggf. feste Fütterungszeiten, Unverträglichkeiten etc.
Angaben zur Art der Betreuung (in Pflegestelle oder vor-Ort-Betreuung)
Eine Auflistung eventueller Gegenstände, die zur Betreuung mitgegeben werden
Eventuelle Besonderheiten, z. B. notwendige Medikamentengabe
Behandelnder Tierarzt
Genehmigung des Vogelhalters, die Tiere im Notfall tierärztlich behandeln zu lassen und die Kosten dafür zu tragen
Haftungsbestimmungen
Konsequenzen, falls die Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden
Angaben zum genauen Betreuungszeitraum
Vereinbartes Entgelt für die Betreuung
Ferner sollen folgende Richtlinien zur Vogelhaltung beachtet werden:
Die Tiere sollen mindestens in Paarhaltung untergebracht sein.
Es erfolgt keine Zucht der Tiere.
Die Größe der Voliere richtet sich nach den artgemäßen Bedürfnissen der Vogelart (Richtwerte: min. 150 x 60 cm für max. 6 Wellensittiche oder Kanarien; min. 300 x 200 cm für max. 4 Graupapageien). Diese muss entsprechend gegen Ausbruch der Tiere gesichert sein. Ferner muss gesichert sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können (Abstand der Gitterstäbe darf keinesfalls zu groß sein!) oder Zugluft ausgesetzt sind. Bei Innenhaltung sollte den Vögeln nach Möglichkeit täglich Freiflug in einem gesicherten Raum gewährt werden.
Das Gehege soll erhöht und an einem hellen Ort stehen, jedoch ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für die Vögel bieten (unbedingt Schutzraum bei Außenhaltung). Bei der Pflege von Wellensittichen ist darauf zu achten, dass sich keine höhlenartigen Unterschlupfe im Bereich der Voliere oder des Freiflugs befinden, um den Bruttrieb nicht anzuregen.
Die Fütterung besteht aus handelsüblichem, artgerechten Trockenmischfutter, ergänzt durch Gemüse und eventuell Obst und falls es die Vogelart erfordert tierischem Eiweiß (z. B. Mehlwürmer, Heuschrecken, Heimchen).
Die Tiere müssen rund um die Uhr frisches Wasser zur Verfügung haben.