Informationen zum Coronavirus und Haustieren

Stand: 29.12.2020

In der aktuellen Situation findet man in den sozialen Medien und auf diversen Internetseiten Unmengen von Informationen zum Thema Corona-Virus und seiner Bedeutung für uns Haustierhalter. Dabei sind leider nicht immer alle Informationen vollständig und richtig oder es werden gar gezielt falsche Informationen verbreitet. Das schürt natürlich Unsicherheit. Deswegen werden wir auf dieser Seite versuchen, die Informationslage kurz zusammenzufassen und sie ggf. auch an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anpassen. Neuerungen im Text sind in orange hervorgehoben.

Allgemeine Informationen

Der umgangssprachlich als „Coronavirus“ bezeichnete Erreger trägt eigentlich den Namen „SARS-CoV-2“, was für die englische Bezeichnung „Severe Acute Respiratory Syndrome“ steht. Er gehört dabei nur zu einer ganzen Gruppe von Viren, die alle aufgrund ihres Erscheinungsbilds und ihrer genetischen Ähnlichkeit als „Coronaviren“ zusammengefasst werden. Der Begriff „Covid-19“ steht für die durch dieses Virus ausgelöste Erkrankung „Corona Virus Disease 2019“.

 Andere Coronaviren, die für den Menschen gefährlich sein können, sind zum Beispiel SARS-CoV, das erstmals 2003 entdeckt wurde oder MERS-CoV, welches erstmals 2012 auftrat. Auch bei Tieren gibt es unterschiedliche Coronaviren, die aber in der Regel nicht auf den Menschen übertragbar sind. Dazu gehört beispielsweise das Virus, welches für die Katzenkrankheit „FIP“ (Feline Infektiöse Peritonitis) verantwortlich ist.

Können sich Haustiere mit SARS-CoV-2 anstecken?

Diese Frage beschäftigt besorgte Haustierhalter natürlich im Moment besonders. Inzwischen gibt es tatsächlich einige Fälle, bei denen sich vom Menschen gehaltene Tiere mit SARS-CoV-2 angesteckt haben. Die Empfänglichkeit verschiedener Tierarten ist dabei aber ganz unterschiedlich. Auch muss es bei einer Ansteckung nicht zwangsläufig auch zu einer Erkrankung kommen. Häufig verläuft sie (ebenso wie beim Menschen) völlig symptomfrei. Manchmal kommt es anscheinend zu trockenem Husten, seltener auch zu Problemen im Verdauungstrakt wie Durchfall.

Eine Reihe von Fällen wurden inzwischen gemeldet, bei denen sich Hauskatzen und auch Großkatzen angesteckt haben. Im Falle der Tiger, die sich in einem New Yorker Zoo ansteckten, zeigte nur ein Weibchen leichte Symptome und alle sind inzwischen wieder gesund. Auch bei den bisher gemeldeten Fällen bei Hauskatzen sind keine Todesfälle bekannt. Bisher ist nicht hinreichend geklärt, ob infizierte Katzen auch genügend Virusmaterial ausscheiden, um selbst andere Katzen anzustecken.

Eine Studie untersuchte inzwischen Hunde und Katzen in privaten Haushalten in Norditalien. Dabei wiesen ca. 3 – 4% der Tiere Antikörper im Blut auf, haben also vermutlich in der Vergangenheit eine Infektion durchgemacht.

Ebenfalls empfänglich sind anscheinend Frettchen und andere Marderartige. Dies wurde sowohl in gezielten Versuchen mit diesen Tieren bestätigt als auch in mehreren Nerzfarmen beobachtet. Im Versuch konnten ebenfalls Goldhamster und Kaninchen mit dem Virus infiziert werden. Dies wurde bisher allerdings nicht bei als Haustieren gehaltenen Tieren dieser Arten beobachtet.

Hunde sind nach bisherigen Erkenntnissen vermutlich nicht oder nur sehr geringfügig empfänglich für das Virus.

Seit bestehen der Meldepflicht positiver Testergebnisse bei Haustieren wurden in Deutschland ein Hund und eine Katze positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Weltweit sind etwa 100 bestätigte Infektionen von Haustieren seit Beginn der Pandemie bekannt.

Bisher ist für Tiere noch kein wirksamer Impfstoff entwickelt worden.

Können sich Haustiere bei infizierten Menschen anstecken?

Empfängliche Haustiere wie Katzen und Frettchen können sich unter Umständen bei infizierten Menschen mit SARS-CoV-2 anstecken. Da bei Infizierten insbesondere im Nasen- und Rachenraum eine hohe Konzentration von Virusmaterial vorhanden ist, kanns ich dieser über die Atemluft oder kleine Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, auch auf die Umgebung verteilen und weiterverbreitet werden.

Dennoch ist die Empfehlung, dass Haustiere unbedingt auch trotz einer Infektion ihres Halters im Haushalt verbleiben sollten! Neben dem Trauma für Tier und Halter könnte eine Abgabe (dauerhaft in ein Tierheim oder auch temporär zum Beispiel in eine Tierpension) zur Ausbreitung des Virus beitragen. Eine Infektion stellt auch definitiv keinen Grund dar, ein betroffenes Tier einschläfern zu lassen!

Selbst an Covid-19 erkrankte Personen sollten allerdings besonders auf strenge Hygiene im Umgang mit ihrem Tier achten. Dazu gehört das Händewaschen vor und nach dem Kontakt zum Tier und auch das Vermeiden von engem Kontakt wie Anlecken oder im Bett schlafen lassen. Wenn es Haushaltsmitglieder gibt, die selbst keine akuten Symptome verspüren, sollten nach Möglichkeit diese das Tier versorgen. Katzen sollten nach Möglichkeit für die Zeit der Quarantäne keinen Freigang haben und der Kontakt zu fremden Katzen sollte ebenfalls für diese Zeitspanne vermieden werden.

Während der Quarantänezeit sollten Hundebesitzer eine Vertrauensperson beauftragen, mit dem Hund spazieren zu gehen. Diese Person sollte möglichst selbst keiner der bekannten Risikogruppen angehören, sondern idealerweise jung und gesund sein. Eine Gefahr für solche Helfer geht eher von dem Besitzer als von seinem Hund aus. Die Übergabe des Tieres sollte deshalb möglichst kontaktlos erfolgen und der Gassigänger eine eigene Leine mitbringen.

Bin ich als Mensch durch empfängliche Haustiere gefährdet?

Nach bisherigem Erkenntnisstand spielen Haustiere bei der Verbreitung des Virus keine Rolle und es gibt nur ein geringes Risiko der Übertragung von einem Haustier auf einen Menschen. Bei den bisher beobachteten Fällen schieden infizierte Tiere nur geringe Mengen des Virus aus, die nicht ausreichend waren, um einen Menschen zu infizieren.

Auch bei der SARS-CoV-Epidemie 2003 wurde festgestellt, dass Katzen für dieses Virus empfänglich sind. Es wurde jedoch keine Verbreitung des Virus von Katzen auf den Menschen nachgewiesen.

Inzwischen gibt es Berichte, dass sich in mehreren Ländern sehr wahrscheinlich Mitarbeiter von Nerzfarmen bei einem zuvor infizierten Nerz mit SARS-CoV-2 angesteckt haben. Allerdings sind die Haltungsbedingungen auf einer Nerzfarm nicht mit denen einer durchschnittlichen Haustierhaltung vergleichbar. Dies sind bisher die einzigen bekannten Fälle, bei denen Menschen durch zuvor infizierte Tiere angesteckt wurden.

Neben der Ansteckung bei infizierten Haustieren direkt wird auch immer wieder die Ansteckung über Viren im Fell von Tieren infizierter Halter diskutiert. Die SARS-CoV-2-Erreger können zwar laut Robert-Koch-Institut bei Raumtemperatur bis zu einigen Tagen auf Oberflächen überleben, allerdings sind aus Deutschland bisher keine Fälle von Infektionen durch das Berühren kontaminierter Oberflächen bekannt.

Nichts desto trotz sollten die zuvor erwähnten Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen im Umgang mit infizierten Tieren oder Tieren infizierter Halter zu Vorsichtszwecken eingehalten werden.

Was hat es mit der neuen Meldepflicht auf sich?

Am 16. Juni 2020 brachte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung auf den Weg, die besagt, dass künftig bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2 bei Haustieren an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden müssen. Dieser Verordnung stimmte der Bundesrat am 03.07.2020 zu, sodass sie nun in Kraft getreten ist. Sowohl die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als auch die europäische Kommission hatten zuvor bereits dazu aufgefordert, bestätigte Fälle an sie zu melden. Dieser Aufforderung kann Deutschland mit der neuen Verordnung nun auch nachkommen.

Doch wozu soll die Meldepflicht dienen? Bisher ist relativ wenig über das Vorkommen und die Verbreitung von SARS-CoV-2 bei von Menschen gehaltenen Tieren bekannt. Um in Zukunft mögliche Risiken für Mensch und Tier rechtzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, sollen nun alle Fälle gesammelt werden, bei denen eine Infektion mit dem Virus durch ein Labor nachgewiesen werden konnte. Dies betrifft sowohl Haus- und Zootiere als auch vom Menschen gehaltene Nutztiere (ausgenommen sind Bienen und Hummeln).

Was bedeutet die Meldepflicht für Tierbesitzer?

Es gibt nach wie vor keine Pflicht, sein Haustier auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen. Im Gegenteil wird empfohlen, nur dann beim Haustierarzt einen solchen Test durchführen zu lassen, wenn das Tier in einem Haushalt mit einer infizierten Person lebt und auch Symptome einer möglichen Erkrankung wie Husten aufweist. Der Test besteht zunächst aus einem Abstrich der Nasen- oder Rachenschleimhaut oder – falls dies nicht möglich ist – einer Kotprobe. Das Testkit wird anschließend an ein spezialisiertes Labor geschickt, das ausschließlich Tests von Haustieren durchführt. Somit werden keine Kapazitäten verbraucht, die man für das Testen von Menschen benötigen könnte.

Was passiert im Falle einer bestätigten Infektion des Haustiers?

Fällt der Test positiv aus, meldet der Tierarzt das Ergebnis an das zuständige Veterinäramt. Dieses meldet weiter an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Meldung umfasst Angaben über die Tierart, das Datum, die Anzahl der betroffenen Tiere im Bestand sowie die Stadt oder den Landkreis.

Das betroffene Tier wird seinen Symptomen entsprechend vom Tierarzt behandelt und darf (und soll!) bei seinem Besitzer verbleiben. Weder eine Abgabe noch das Einschläfern des Tieres sind erforderlich oder angeraten! Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Separieren des betroffenen Tieres von anderen im Haushalt lebenden Tieren sind allerdings empfehlenswert. Nach bisherigem Erkenntnisstand besteht nur eine äußerst geringe Gefahr, dass ein infiziertes Haustier einen Menschen mit SARS-CoV-2 anstecken kann!

Was passiert mit den gesammelten Meldedaten?

Die an die Veterinärämter übermittelten Daten werden vom Bundeslandwirtschaftsministerium gesammelt und ggf. auch an die Europäische Kommission und die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gemeldet. In Deutschland hat neben dem Ministerium und den Veterinärämtern nur das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) Zugriff auf diese Daten.

Die gesammelten Informationen können dann zur Erforschung der Verbreitung und des Vorkommens des Virus genutzt werden. Dies liefert einen wichtigen Beitrag dazu, mehr über die Gefahren für Mensch und Tier zu lernen, um uns alle und unsere Tiere in Zukunft optimal schützen zu können.

Können in Deutschland wildlebende Fledermäuse Covid-19 übertragen?

Bei Fledermäusen finden sich eine Reihe von Viren aus der Gruppe der Coronaviren, die dem aktuell umgehenden SARS-CoV-2 sehr ähnlich sind. Es wird auch spekuliert, ob SARS-CoV-2 zu Beginn der Pandemie eventuell direkt oder mithilfe eines Zwischenwirts von asiatischen Fledermäusen auf den Menschen übertragen wurde. Dies kann zurzeit aber noch nicht endgültig belegt werden.

Auch heimische Fledermäuse können durch diverse Coronaviren infiziert werden, die meisten davon sind jedoch für den Menschen völlig ungefährlich! Zudem haben Menschen in der Regel keinen direkten Kontakt zu Fledermäusen, selbst wenn diese zum Beispiel unter dem Dach eines Hauses übernachten. Nach jetzigem Kenntnisstand spielen Fledermäuse deshalb keine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland.

Es gibt keinen Grund, diese streng geschützten und bedrohten Tiere zu vergrämen, ihre Quartiere zu zerstören oder sie gar gezielt zu töten!

Mehr Informationen zu diesem Thema hält die Deutsche Fledermauswarte bereit:

Fledermäuse und SARS-CoV 2 | fledermauswarte

Quellen